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Dauer der Probezeit für den Führerschein – unsere Fahrschule in Wien informiert

Verstöße im Straßenverkehr können zur Verlängerung der Probezeit führen.

Der Moment, in dem du den Führerschein in den Händen hältst, ist unvergesslich und der Lohn für die Mühen der letzten Wochen und Monate. Endlich bist du mobil und unabhängig. Jetzt musst du die Probezeit bestehen und beweisen, dass du in der Lage bist, ein Fahrzeug vorschriftsmäßig und sicher im Straßenverkehr zu führen. Unsere Fahrschule in Wien berät dich ausführlich zu den Besonderheiten der Probezeit.

Definition Probezeit

Die Probezeit schließt an die bestandene Führerscheinprüfung an. Während dieser Phase, in der vom Probeführerschein die Rede ist, sind die Regeln für das Führen eines Fahrzeugs besonders streng. Verstöße im Straßenverkehr können mit einer Verlängerung der Probezeit und einer Nachschulung sanktioniert werden. Die Probezeit wird nicht im Führerschein eingetragen. Nur eine Verlängerung der Probezeit wird in dem Dokument notiert. In der Probezeit ist es erlaubt, im Ausland zu fahren.

Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?

In Österreich dauert die Probezeit für jeden neu erteilten Führerschein drei Jahre. Beim Begleiteten Fahren mit 17 und in der Klasse A1 geht die Probezeit bis zum 21. Geburtstag. Diese Probezeitbestimmungen gelten nicht, wenn die Lenkberechtigung aufgrund einer Befristung oder Entziehung erloschen ist. Erfolgt eine Erweiterung des Führerscheins auf eine weitere Klasse, ist das Ableisten der Probezeit nicht erneut erforderlich.

Worauf ist in der Probezeit zu achten?

Während der Probezeit gilt eine Promillegrenze von 0,1. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift oder einem weiteren Delikt im Straßenverkehr wie Fahrerflucht, Handynutzung am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Vorrangverletzung,... kann die Probezeit um ein Jahr verlängert und eine Nachschulung  angeordnet werden.

Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?

In Österreich dauert die Probezeit für jeden neu erteilten Führerschein drei Jahre. Beim Begleiteten Fahren mit 17 und in der Klasse A1 geht die Probezeit bis zum 21. Geburtstag. Diese Probezeitbestimmungen gelten nicht, wenn die Lenkberechtigung aufgrund einer Befristung oder Entziehung erloschen ist. Erfolgt eine Erweiterung des Führerscheins auf eine weitere Klasse, ist das Ableisten der Probezeit nicht erneut erforderlich.

Worauf ist in der Probezeit zu achten?

Während der Probezeit gilt eine Promillegrenze von 0,1. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift oder einem weiteren Delikt im Straßenverkehr wie Fahrerflucht, Handynutzung am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Vorrangverletzung,... kann die Probezeit um ein Jahr verlängert und eine Nachschulung  angeordnet werden.

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