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Nachschulung für den Führerschein – das musst du wissen

Die gute Nachricht vorab: Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Wenn der Führerschein entzogen wird, ist eine Nachschulung in der Regel eine Voraussetzung dafür, diesen wiederzubekommen. Zusätzlich können eine verkehrspsychologische Untersuchung (VPU)  und ein Verkehrscoaching angeordnet werden. Das Team der Fahrschule Fahrschule Am Campus in Wien informiert dich ausführlich zum Thema Nachschulung.

Definition und Wissenswertes zur Nachschulung – den Führerschein wiederbekommen


Eine Nachschulung wird als Sanktion bei einem Verkehrsdelikt wie Alkohol oder Drogen am Steuer angeordnet. Ziel der Nachschulung ist die kritische Auseinandersetzung mit dem Handeln, das zum Entzug der Lenkberechtigung geführt hat und der Vermeidung eines derartigen Verhaltens. In dem von der Behörde übermittelten Bescheid ist ersichtlich, welcher Kurstyp je nach Verkehrsdelikt zu besuchen ist. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Anbieter.

Inhalte der Nachschulung

Gemeinsam mit einem Psychologen erörtern die Teilnehmer des Kurses intensiv das Fehlverhalten im Straßenverkehr und erarbeiten Strategien für die Zukunft. Wurde die Lenkberechtigung zum Beispiel wegen eines Alkoholdelikts entzogen, steht die strikte Trennung von Alkoholkonsum und Fahren im Mittelpunkt der Schulung. Zu den durchgespielten Szenarien gehört zum Beispiel der spontane Trinkanlass und demzufolge das Stehenlassen des Fahrzeugs.

Häufig gestellte Fragen zur Nachschulung

Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte ein, die unsere Fahrschüler oft beschäftigen:

Wer bietet die Nachschulung an?

Die KFV Sicherheit-Service GmbH bietet die Nachschulung an 97 Standorten in Österreich an.

Wie geht es im Anschluss an die Nachschulung weiter?

Nach der Schulung und der Begleichung der Kursgebühr leitet der Veranstalter eine Teilnahmebescheinigung an die zuständige Behörde weiter, die darüber entscheidet, ob sie dem Lenker den Führerschein wieder aushändigt.
Was passiert, wenn ich die Nachschulung nicht besuche?
Falls die Verpflichtung, an einer Nachschulung teilzunehmen, nicht erfüllt wird, bleibt der Führerschein weiterhin eingezogen und es ist unter Umständen eine erneute praktische Fahrprüfung abzulegen.

Wie lange dauert die Nachschulung?

Im Falle eines Alkohol- oder Drogendelikts umfasst die Nachschulung vier Kurstage von jeweils 3,5 Stunden. Verkehrsauffällige Lenker müssen neben vier Kurstagen von jeweils drei Stunden eine Fahrprobe durchführen. Bei einer Nachschulung nach dem Vormerksystem sind zwei Termine mit je 2,5 Stunden Dauer vorgesehen. Zwei einstündige Sitzungen stehen bei Vormerk-Einzelkursen auf dem Programm.

Was kostet eine Nachschulung?

Erfolgt eine Nachschulung aufgrund eines Vormerkdelikts, betragen die Kosten circa 200 Euro. Eine Nachschulung bei einem Alkohol- oder Drogendelikt oder einer Verkehrsauffälligkeit kostet rund 495 Euro.

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