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Pickerl-Überprüfung in Wien – alle wichtigen Informationen

Ist dein Auto verkehrssicher?

Ein Fahrzeug muss jederzeit in einem einwandfreien Zustand sein, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Viele Mängel äußern sich anfangs nicht oder unspezifisch. Wenn der Mangel offensichtlich wird, ist er oft schon sehr weit fortgeschritten. Damit bereits die kleinsten Defekte erkannt und behoben werden können, ist die regelmäßige § 57a-Begutachtung, auch als Pickerl-Überprüfung bekannt, gesetzlich vorgeschrieben.

Definition und Wissenswertes zur Pickerl-Überprüfung

Bei der Pickerl-Überprüfung handelt es sich um die Begutachtung des Autos in festgelegten Intervallen. So soll die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs gewährleistet werden. Nach der bestandenen Überprüfung bekommt der Pkw eine Prüfplakette, das Pickerl, die in der oberen Ecke der Windschutzscheibe angebracht wird. Auf dem Pickerl sind das Kennzeichen, die Fälligkeit der nächsten Überprüfung und die Prüfplakettennummer notiert. Ein Fahrzeug erhält das Pickerl, wenn es keine erheblichen Mängel aufweist.

Worauf ist bei der Kfz-Prüfung zu achten?

Bereiche, die im Rahmen der Pickerl-Überprüfung kontrolliert werden, sind Motor, Bremsen, Beleuchtung, Fahrgestell, Karosserie, Sicherheitseinrichtungen, Reifen, Räder, Lärm- und Geruchsentwicklung sowie der Schadstoffausstoß.

Welche Mängel können bei der § 57a-Begutachtung auftreten?

Die Defekte, die bei der Pickerl-Überprüfung erkannt werden können, sind in fünf Kategorien unterteilt:

Fahrzeuge ohne Mängel entsprechen in allen Punkten den gesetzlichen Vorgaben.

Liegen leichte Mängel vor, ist die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs nach wie vor gewährleistet und das Pickerl wird ausgestellt. Jedoch sollte der Fahrzeughalter die festgestellten Mängel beheben lassen.

Schwere Mängel beeinträchtigen die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs bereits deutlich. In diesem Fall wird kein Pickerl erteilt, die Mängel sind beseitigen zu lassen und eine anschließende Pickerl-Untersuchung ist nötig.

Mängel mit Gefahr im Verzug beeinflussen die Sicherheit im Straßenverkehr so sehr, dass das Fahrzeug nicht mehr genutzt werden darf und die Informationen an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Das Pickerl wird nicht erteilt.

Bei Vorschriftsmängeln ist das Fahrzeug nicht in einem sachgemäßen Zustand und bekommt kein Pickerl. Dies ist unter anderem der Fall, wenn nicht typisierte Änderungen vorgenommen wurden.

Im Anschluss an die § 57a-Untersuchung wird das Pickerl mit den Fahrzeugdaten und den Mängeln vergeben.

Wer führt die Pickerl-Untersuchung durch?

Pickerl-Untersuchungen dürfen ausschließlich vom zuständigen Landeshauptmann ermächtigte Begutachtungsstellen vornehmen. In der Regel findet die Begutachtung bei Autofahrerklubs, zum Beispiel beim ÖAMTC oder ARBÖ, aber auch in Autowerkstätten statt. Den Anbieter für die Untersuchung kann der Fahrzeughalter aussuchen.

Häufig gestellte Fragen zur Pickerl-Überprüfung

Wie lange darf ich ein Pickerl überziehen?

Bei der Pickerl-Überziehung gilt eine Toleranzgrenze von vier Monaten.

Was kostet die Pickerl-Überprüfung?

Die Kosten hängen von der Werkstatt ab... 

Wie oft muss die § 57a-Überprüfung gemacht werden?

Ein Fahrzeug ist drei Jahre nach der Erstzulassung, zwei Jahre nach der Erstuntersuchung und anschließend jährlich zur Pickerl-Überprüfung zu bringen.

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