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Diese Fahrzeugpapiere erhältst du als Führerscheinbesitzer/Autofahrer

Die Fahrschule Fahrschule Am Campus in Wien informiert.

Ohne Papiere geht es im Straßenverkehr nicht. Jedes Fahrzeug muss über verschiedene Dokumente verfügen, die für den Verkauf und Kauf sowie die Zulassung erforderlich sind. Welche Unterlagen du als Fahrzeugbesitzer wann benötigst, erfährst du im Folgenden.

Wie sind die Fahrzeugpapiere aufgebaut?

Zu den vorgeschriebenen Fahrzeugpapieren gehören:

Zulassungsbescheinigung I

Die Zulassungsbescheinigung I, die auch als Scheckkarte ausgehändigt wird, ist bei jeder Fahrt mitzuführen. Bei dieser handelt es sich um einen Teil der Zulassung, der beispielsweise in einer Verkehrskontrolle vorzuzeigen ist. Auf dem Dokument sind die Fahrzeugdaten, die behördlichen Auflagen, die Daten zum Fahrzeuglenker sowie das Kfz-Kennzeichen notiert.

Zulassungsbescheinigung II

Im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung I muss die Zulassungsbescheinigung II nicht im Fahrzeug mitgeführt werden.

Pickerl/§ 57a-Begutachtung

Eine positive und gültige § 57a-Begutachtung (Pickerl) ist für die Teilnahme am Straßenverkehr unverzichtbar. Die Begutachtung erfolgt drei Jahre nach der Erstzulassung, zwei Jahre nach der Erstuntersuchung und anschließend jedes Jahr.

Typenschein

Beim Typenschein handelt es sich um die offizielle Bestätigung, dass ein Fahrzeug der jeweiligen Type entspricht und mit der Fahrgestellnummer genehmigt wurde. Der Typenschein ist bei der Kfz-Zulassung vorzuzeigen.

CoC-Zertifikat

Das CoC-Zertifikat (Certificate of Conformity) ist nötig, wenn ein Fahrzeug ins Ausland verkauft wird und belegt, dass es den geltenden Normen entspricht.

Serviceheft

Im Serviceheft sind die Serviceuntersuchungen, die am Fahrzeug durchgeführt werden, festgehalten. So ist sofort ersichtlich, dass das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand ist und alle Sicherheitskriterien erfüllt.

Kaufvertrag

Im Rahmen des Gebrauchtwagenkaufs kommt dem Kaufvertrag eine große Bedeutung zu, da dieser alle wichtigen Angaben zum Käufer und Verkäufer des Fahrzeugs enthält.

Abmeldebestätigung

Im Falle einer Fahrzeugabmeldung wird dem Halter eine Bestätigung über den Vorgang ausgehändigt. Kommt es zu einem Kauf oder Verkauf des Fahrzeugs, ist die Abmeldebestätigung zu präsentieren.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Fahrzeugpapiere

Wenn es um die vorgeschriebenen Fahrzeugpapiere geht, haben unsere Fahrschüler oft Klärungsbedarf, zum Beispiel hinsichtlich dieser Punkte:

Was muss ich tun, wenn ich die Fahrzeugpapiere verloren habe?

Gehen die Fahrzeugpapiere verloren, stellt die zuständige Zulassungsbehörde ein Duplikat der Zulassungsbescheinigung aus. Voraussetzung für den Erhalt ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, einer Diebstahls- oder Verlustanzeige und einer Vollmacht, falls ein Vertreter anstelle des Fahrzeughalters erscheint.

Gilt der Zulassungsschein im Papierformat?

Nach wie vor ist der Zulassungsschein aus Papier am häufigsten in Österreich und somit gültig. Das Scheckkartenformat muss bestellt werden und ist nicht verpflichtend.

Was muss ich zu den Fahrzeugpapieren beachten, wenn ich umziehe?

Bleibt die Behördenabkürzung nach dem Umzug gleich, muss nichts unternommen werden, die Zulassungsbescheinigung behält ihre Gültigkeit. Ändert sich nach dem Umzug zwar die Behördenabkürzung, aber die Behörde bleibt gleich, muss die Änderung der für den neuen Wohnsitz zuständigen Behörde gemeldet werden. Ändern sich sowohl die Behördenabkürzung als auch die Behörde, ist eine

Abmeldung des Fahrzeugs am bisherigen und die Anmeldung am neuen Wohnort notwendig.

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