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Führerschein-Klassen A-Ausbildung

A / A2/A1

Ab dem 24. Lebensjahr, erhältst Du automatisch den uneingeschränkten Führerschein der Klasse A, falls nicht, erhältst Du die Vorstufe der Klasse A. Dies bedeutet, dass Du nur "Leichtmotorräder" mit nicht mehr als 35 kw (ca.48PS) fahren darfst. Diese Infos findest Du in Deinem Zulassungsschein. Mit 16 Jahren darfst Du den A1 Schein machen! Dieser berechtigt Dich zum Fahren von Motorrädern bis 125 ccm und einer Leistung von 11kW.

Nach zwei Jahren, ab Ausstellungsdatum Deines Führerscheins, darfst Du entweder 7 Fahrlektionen oder eine Praxisprüfung machen um die nächste Stufe zu erreichen. Mit dieser Führerscheinklasse darfst Du natürlich auch Motorräder mit Beiwagen und Trikes (=Motordreiräder) lenken!

Für diese Ausbildung benötigst Du das A-Seminar im Ausmaß von 6 Stunden und 14 Stunden Fahrpraxis. Ab dem 39. Lebensjahr benötigst Du eine Doppelstunde mehr! Solltest Du noch keinen B-Schein besitzen, bleibt Dir der B-Grundkurs auch nicht erspart.

Preisliste Klasse A-Ausbildung

2. AUSBILDUNGSPHASE

Zusätzlich zum A-Schein haben wir spezielle Angebote, die wir Dank unserer Partnerfirmen, zu einem günstigen Preis anbieten können.

Preisliste Klasse A - 2. Ausbildungsphase

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Öffnungszeiten

Mo - Fr 10:00 - 13:00
und 14:00 - 18:30 Uhr

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