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Das musst du zum Führerscheinentzug wissen – Gründe und Folgen

Ob Nachschulung oder verkehrspsychologische Untersuchung, wir informieren ausführlich.

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert eine einwandfreie körperliche und geistige Verfassung. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, weil zum Beispiel über 0,5 Promille Alkohol im Blut sind, droht beim Führen eines Fahrzeugs ein Führerscheinentzug, der mit einer Nachschulung und einem ärztlichen Gutachten einhergehen kann.

Wann ist der Führerschein abzugeben?

Die Gründe für den Führerscheinentzug sind vielfältig. Dazu gehören hauptsächlich:

Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer

Eine der häufigsten Ursachen für den Verlust der Lenkberechtigung ist das Fahren unter Alkoholeinfluss mit einem Promillewert ab 0,5, sofern es sich um den dritten Eintrag im Vormerksystem innerhalb von zwei Jahren handelt. In diesem Fall wird der Führerschein für drei Monate entzogen.

Zusätzlich ist eine Geldstrafe in Höhe von 300 bis 700 Euro zu zahlen. Bei einem Promillewert ab 1,6 beträgt der Führerscheinentzug mindestens sechs Monate. Hinzu kommt eine Geldstrafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro.

Führerscheinentzug aufgrund von Geschwindigkeitsübertretung

Die Dauer des Führerscheinentzugs bei der Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit richtet sich nach der Anzahl und der Höhe der Übertretungen in den vergangenen zwei Jahren. Kommt es zur ersten Übertretung von mehr als 40 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften oder mehr als 50 km/h im Freiland, wird der Führerschein für zwei Wochen entzogen. Eine weitere Sanktion ist ein Bußgeld in Höhe von 150 bis 2.180 Euro.

Strafbare Handlungen

Liegen eine Fahrerflucht, das Lenken trotz entzogener Lenkberechtigung oder die Nichteinhaltung der Auflagen vor, folgen ein Fahrverbot von mindestens drei Monaten sowie eine Geldstrafe bis zu 2.180 Euro. Das Fahren ohne einen Führerscheinbesitz kostet mindestens 363 Euro.

Nachschulung und verkehrspsychologische Untersuchung

Eine verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) ist bei Fahrten ab einem Promillewert von 1,6, der Verweigerung der Ermittlung des Alkoholgehalts, Drogen am Steuer und Wiederholungstätern vorgeschrieben. Die Behörde ordnet zudem eine Nachschulung an, wenn der Führerschein aufgrund eines Promillewertes ab 1,2, Drogen am Steuer oder verkehrsauffälligem Verhalten entzogen wurde oder diese als Maßnahme des Vormerksystems nötig ist.

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